Nachbarschaftsräume
„Jetzt geht es darum, die Nachbarschaften mit Leben zu füllen“
Für die Umsetzung des Regionalplanes gibt es Beratung und Budget Nahezu einstimmig hat die Dekanatssynode im Februar den vom Dekanatssynodalvorstand (DSV) vorgelegten Regionalplan gebilligt und damit die elf Nachbarschaftsräume beschlossen, in denen die 44 Kirchengemeinden des Dekanats künftig zusammenarbeiten wollen. Angesichts von absehbar weniger Mitgliedern, weniger Geld, weniger Pfarrerinnen und Pfarrern und vor dem Hintergrund einer enormen Baulast, die die Gemeinden schultern müssen, ist die Bildung der Nachbarschaften die folgerichtige Reaktion auf diese Zukunftsprognose, war sich die große Mehrheit des regionalen Kirchenparlaments einig. Vorausgegangen war der Entscheidung ein intensives und breites Beteiligungsverfahren in den Gemeinden, Kirchenvorständen sowie im DSV.
Im Rahmen des auch als „ekhn2030“ bekannten Prozesses soll erreicht werden, dass in den zu bildenden Nachbarschaften künftig sogenannte Verkündigungsteams arbeiten, die aus mindestens vier Vollzeitstellen bestehen und die die Bereiche Pfarrdienst, Gemeindepädagogik und Kirchenmusik abdecken. Überdies sollen die gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Neuorganisation der Verwaltungsarbeit bedacht werden. Über allen administrativen dürfen die inhaltlichen Themen auf gar keinen Fall ins Hintertreffen geraten: Wo und wann finden Gottesdienste statt, wie wird die Konfirmandenarbeit organisiert oder in welchem Rahmen werden Feste gefeiert? Und mit welchen neuen Formaten kann das „klassische“ Angebot ergänzt werden - wie wäre es beispielsweise mit einem Tauffest im Nachbarschaftsraum?
„Jetzt geht es darum, die Nachbarschaftsräume mit Leben zu füllen“, ermutigen Präses Ute Gölz und Dekan Arno Kreh die Ehren- und Hauptamtlichen in den Gemeinden dazu, die erforderlichen Schritte zur Entwicklung einer gute Arbeitsstruktur zu tun, sofern das nicht ohnehin schon geschehen ist.
Bei einem Treffen der Dekanatsleitung mit den Vorsitzenden der Kirchenvorstände zumindest gab es bereits etliche - zuversichtlich stimmende - Erfahrungsberichte: „Viele Kirchengemeinden sind bereits miteinander auf dem Weg und haben Gremien zur Leitung und Koordination des Prozesses gebildet oder sich sogar schon Geschäftsordnungen gegeben, die das Miteinander regeln“, so Dekan Arno Kreh.
Auch erste Vor-Ort-Aktionen, die dem Kennenlernen der Menschen in den Kirchenvorständen oder in den Gemeinden dienen, sind in Planung oder bereits realisiert.
Die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung in den Nachbarschaftsräumen soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, also bis zum Ende der aktuellen Kirchenvorstandswahlperiode. „Bei allen Fragen rund um die Bildung und Ausgestaltung der Nachbarschaftsräumen werden die Kirchengemeinden auch nicht alleine gelassen“, versichert Präses Ute Gölz: „Wenn gewünscht, dann können die Entwicklungsprozesse begleitet, Umsetzungsschritte geplant und benötigte Unterstützungsmaßnahmen koordiniert werden. Hierzu stehen regionale Transformationsunterstützer zur Verfügung.“ Allen Dekanaten wurde auch ein sogenanntes Transformationsbudget zur Verfügung gestellt. Denkbar ist beispielsweise die Kostenübernahme von Dienstleistungen wie Moderation, Supervision, Teamentwicklung, oder die Gestaltung von Klausurtagungen. Aber auch Kosten für Beratung, Büroorganisation oder Schriftgutverwaltung sind hierüber finanzierbar. Zunächst stehen pro Nachbarschaftsraum 4000 Euro zur Verfügung.
Warum Nachbarschaftsräume?
Ausgangslage:
Entsprechend der Prognose ist bis zum Jahr 2030 mit einem Mitgliederrückgang um rund 20 Prozent zu rechnen. Die Kirchensteuereinnahmen werden sich strukturell voraussichtlich um ca. 140 Millionen Euro verringern. Die Anzahl der Pfarrstellen wird u.a. aufgrund des Generationenwandels um etwa ein Drittel abnehmen, die Bauunterhaltungslast soll deutlich reduziert werden. Im Jahr 2030 werden mehr als drei Viertel der Kirchengemeinden der EKHN weniger als 1600-1800 Mitglieder haben, die zurzeit durchschnittlich für eine ganze Pfarrstelle nötig sind. Die Verwaltungsarbeit hat zudem erheblich zugenommen.
Zielsetzung und Lösung:
Kirchliches Leben soll im Rahmen der neuen Ressourcenbedingungen weiterhin aktiv, kreativ, nachhaltig und vor allem gemeinsam gestaltet werden. Dazu soll die flächendeckende Bildung von Nachbarschaftsräumen dienen. Die je am Gemeinwesen, an den Mitgliedern und Akteuren im sozialen Nahraum orientierte Ausrichtung kirchlichen Handelns soll Vielfalt kirchlicher Formen und dabei Nähe zu den Menschen gleichermaßen ermöglichen. Deshalb sollen die Dekanate und Nachbarschaften mehr Verantwortung erhalten sowie das kirchliche Leben vor Ort mit ihren Ideen vernetzt gestalten.
Die gesetzliche Regelung sieht eine gemeinsame Verständigung in den Nachbarschaftsräumen zur Nutzung von Gebäuden, die Arbeit von Hauptamtlichen in Teams und zur gemeinsamen Organisation von Verwaltungsarbeit vor.
Neue Nachbarschaftsräume sollen Kirche stärken
Die EKHN-Synode hat am Samstag (12. März) die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft intensiver werden. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des Reformprozesses „ekhn2030“.
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat bei ihrer digitalen Tagung am Samstag (12. März) die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu intensivieren. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des vor zwei Jahren begonnen Reformprozesses „ekhn2030“. Sie gilt als eine der größten Reformen in der kirchengemeindlichen Arbeit Hessen-Nassaus.
Arbeit wird stärker in Teams organisiert
So wird etwa die Arbeit der hauptamtlich Beschäftigten wie Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen neu organisiert. Sie sollen stärker in regionalen Teams arbeiten. Die Regelung sieht auch eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Neuorganisation der Verwaltungsarbeit vor. Die Fach- und Profilstellen für Bildung, Ökumene, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit und Seelsorge werden nach dem Willen der Synode weiterhin dekanatsweit die kirchliche Arbeit inhaltlich profilieren.
Umsetzung in Gemeinden bis Ende 2027
Das Modell geht derzeit von etwa 3000 2is 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für einen Nachbarschaftsraum aus. Die neuen Zuschnitte auf Dekanatsebene sollen Ende 2023 feststehen. Die Kirchengemeinden sollen spätestens Ende 2027 in den Nachbarschaftsräumen zusammenarbeiten. In dem „Kirchengesetz zur Änderung des Regionalgesetzes zur Einführung von Nachbarschaftsräumen“ heißt es etwa, dass die Kirchengemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Kirchengemeinden“ zusammenarbeiten sollen. Sie sollen prüfen, „welche Form der regionalen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse am besten geeignet ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beizutragen.“ Dabei sollen Gemeinden ihren sozialen Nahraum viel stärker als bisher in den Blick nehmen.